Hermann U.: „Wir sind im Besitz einer Unternehmensanleihe (WKN A0GNPZ ) und finden auf der betreffendenSeite im Internet zum Rückzahlungspreis nur den Hinweis „n.a.“ . Können Sie uns hierzu nähere Auskünfte geben?“
Rückzahlung bei Unternehmensanleihen
Bei der von Ihnen genannten Allianzanleihe handelt es sich um eine Hybridanleihe (Nachranganleihe) der Tochtergesellschaft „Allianz Finance“. Dieses Wertpapier
wird unter bestimmten Voraussetzungen jährlich mit 5,375 Prozent nominal verzinst. Generell tragen Sie als Anleihengläubiger das „Emittentenrisiko“. Dies bedeutet, dass ein Totalverlust möglich ist, falls der Schuldner ausfallen sollte. Somit sind Sie vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Da Sie der Kreditgeber sind, sollten Sie auf die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Unternehmens achten. Die Bewertungen durch die Ratingagenturen Moody’s mit A3 und Standard & Poors mit A+ für die „Allianz Finance“ sind als gut einzustufen. Grundsätzlich sollten Sie sich aber nicht immer auf Ratings verlassen, sondern prüfen, ob Sie die Bonität auch als plausibel einstufen. Dieser Hinweis ist insofern wichtig, da es in der Vergangenheit immer wieder Negativbeispiele gegeben hat, bei denen überwiegend Kleinanleger beteiligt waren. Der Rückzahlungstermin dieser Anleihe ist noch unbekannt, da dieses Wertpapier keine feste Laufzeit hat und endlos laufen kann. Seit dem Jahr 2011 kann der Emittent (Herausgeber der Anleihe) entscheiden, ob er die Anleihe kündigt und an die Gläubiger zum festgelegten Nominalkurs in Höhe von 100 beziehungsweise 1000 Euro zurückzahlt. Die Rückzahlung kann immer zum 3. März erfolgen, sodass die nächstmögliche Rückzahlung am 03. März 2017 erfolgen könnte (falls der Emittent rechtzeitig kündigt), ansonsten immer am
3. März des Folgejahres, eventuell sogar nie.