Elke B.: „In meinem Bankdepot habe ich auch Indexfonds (ETFs).
Im Mai erhielt ich die Jahressteuerbescheinigung für 2015. Dort stand, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Bescheinigung (Februar 2016!) nicht alle Erträge der „ausländischen thesaurierenden Investmentfonds“ bekannt waren. Ich müsse mich für die Einkommensteuererklärung selbst darum kümmern. Ist dieses Vorgehen der Bank in Ordnung? Was soll ich tun?“
Antwort von Franz Haimerl:
In meinem Bankdepot habe ich auch Indexfonds (ETFs).
In diesem Fall kann die Bank auf diese Information keinen Einfluss nehmen, da sie auf die Meldungen der Fondsgesellschaften angewiesen ist. In der Regel versendet die Bank die Steuerbescheinigungen aller Kunden bis zu einem Stichtag, damit die Kunden ihre Steuerklärung rechtzeitig abgeben können.
Manche Depotbanken haben auch mehrere Versandtermine und verschicken nach und nach die komplett vorliegenden Steuererklärungen. Sollten nicht alle Fondsgesellschaften bis zur Erstellung der Steuerbescheinigung die Fond-
serträge gemeldet haben, wird darauf hingewiesen. Somit sollte in Ihrer Steuerbescheinigung der betreffende Fonds namentlich genannt sein. Sie können die Steuererklärung mit dem Vermerk abgeben, dass noch nicht alle Gesellschaften ihre Erträge für 2015 gemeldet haben. Ansonsten können Sie den letzten Thesaurierungsbeleg des ETFs, welcher Ihnen durch die depot-
führende Stelle (Bank) für 2015 zur Verfügung gestellt worden ist, beifügen.
Der angegebene Betrag im Thesaurierungsbeleg kann durch eine nachträgliche Korrektur unter Umständen abweichen. Falls Ihnen dieser Beleg nicht vorliegt, fragen Sie bitte bei Ihrer Bank nach.
Dies sind Tipps zur Vorgehensweise, weitere direkte steuerliche Fragen muss Ihnen Ihr Steuerberater und auch das Finanzamt beantworten.